Spenden und Zustiftungen
Herr Gerhard Otter hat einen Teil seines Vermögens aus eigener Betroffenheit einem bedeutenden und sinnvollen Zweck gestiftet. Dadurch ermöglicht er über seinen Tod hinaus eine Verbesserung der Situation von Nierenkranken.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 verbessert die Ottersche Stiftung schwerpunktmäßig die Lebenssituation von Dialysepatienten. Die Auslobung von Förderpreisen für herausragende wissenschaftliche Leistungen, die großzügige Unterstützung von Organspendeläufen sowie des eurotransplant senior Programms (ESP), aber auch die themenbezogene Förderung von Medizinstudenten oder die Beschaffung von medizinischen Geräten für Dialysepatienten sind wichtige Aktivitäten der Stiftung in den letzten Jahren.
Die Mittel hierzu stammen aus Erträgen, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet. Während die klassische Spende zeitnah verwendet wird, können wir mit Ihrer Zustiftung unsere Aktivitäten dauerhaft aufrechterhalten und ausbauen.
Mit ihrer Zustiftung spenden Sie langfristig!
So kommt Ihre Zustiftung sicher an:
Empfänger:
Ottersche Stiftung für nephrologische Forschung
IBAN:
DE38 7015 0000 1006 4783 72
BIC:
SSKMDEMMXXX (Stadtsparkasse München)
Zweck:
Zustiftung und Ihren Namen, sowie Ihre Anschrift bei Zuwendungen ab 300 €
Die Ottersche Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet bzw. zustiftet, kann den gespendeten Betrag als Sonderausgabe von seinem Jahreseinkommen abziehen. Hierdurch verringert sich der zu zahlende Steuerbetrag.
Bei Spenden bis zu 300 € ist für die steuerliche Absetzbarkeit keine Zuwendungssbestätigung notwendig. Ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht aus.